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Sieben Jahre Haft wegen Mordes
Zu sieben Jahren Haft wegen Mordes und einer Schadensgutmachung von 5.000 Euro hat ein Schöffensenat am Wiener Straflandesgericht heute jenen 16-Jährigen verurteilt, der im Vorjahr einen Mitschüler erstochen hatte.
"Handeln ohne Anlass"
Als "Handeln ohne Anlass" bezeichnete Richter Andreas Binder-Hautz die Tat, die der Schöffensenat als Mord einstufte. "Es gibt einige Hinweise, dass der Angeklagte mit dem Tod gerechnet und sich damit abgefunden hat", fasste der Richter zusammen.Er sprach weiters von einer "Tragödie": "Seine latente Gewaltbereitschaft ist aus nichtigem Anlass zum Durchbruch gekommen. Das 'Warum' wird wohl im Dunkeln bleiben." Verteidiger Peter Philipp erbat drei Tage Bedenkzeit. Die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
5.000 Euro Schadensgutmachung
Mildernd wurden dem 16-Jährigen seine bisherige Unbescholtenheit, die ungünstigen Erziehungsverhältnisse und eine gestörte Persönlichkeitsentwicklung infolge des väterlichen Erziehungsstils angerechnet.
Außerdem muss er der Mutter des getöteten Mitschülers binnen 14 Tagen 5.000 Euro an Schadensgutmachung leisten.
Stiche mit "erheblicher Energie"
Der Täter habe mit "erheblicher Energie" zugestochen, berichtete Gerichtsmediziner Johann Missliwetz zum Auftakt des zweiten Prozesstages. Das Messer sei zwei Mal mit der gesamten Klingenlänge in den Körper des 14-Jährigen eingedrungen. Ein Stich sei ein "Drehstich" gewesen, so der Gutachter.
Missliwetz beschrieb die Verletzungen, die "gleichwertig" zum Tod geführt hätten: "Ein zaghafter oder leicht geführter Stich reicht nicht aus, um diesen Befund zu erzeugen."
Täter "sehr betroffen"
Auch jener Richter sagte aus, der den mutmaßlichen Täter unmittelbar nach der Überstellung ins Gefangenenhaus einvernommen hatte. "Er hat auf mich einen weggetretenen, sehr betroffenen Eindruck gemacht."
Es folgte die Erörterung des psychiatrischen Gutachtens. Die Öffentlichkeit wurde dabei ausgeschlossen. Danach zogen sich die Schöffen zurück, um über das Urteil zu beraten.
Tränen beim Prozessauftakt
Am ersten Verhandlungstag war der 16-Jährige immer wieder in Tränen ausgebrochen, als die Anklageschrift verlesen wurde.
Ganz anders hatten ihn allerdings die Polizeibeamten in Erinnerung, die an jenem 15. September 2005 ins Polytechnikum nach Währing gerufen wurden. Sie sagten aus, dass sie von seiner Kälte und Teilnahmslosigkeit nach der Tat überrascht gewesen seien.
Der Angeklagte sprach in seiner Befragung von einem Streit, der eskaliert sei. "Wir haben uns gestoßen. Gestritten. Und ich hab' aus Reflex halt zugestochen", so der Angeklagte.
Foto hierzu:
Quelle: orf.at 26.01.2005
Also wenn ich so einen Schmarren höre, da spielen bei mir auch die Reflexe...
Also meiner Meinung nach is sein Verhalten bei der Verhandlung gespielt, sein Anwalt weiß doch wie man das insziniert.